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Förderrichtlinie »Weltoffenes Sachsen«

Auf Grundlage der Förderrichtlinie »Weltoffenes Sachsen« fördert der Freistaat Sachsen

  • Projekte, die die demokratische Kultur und die freiheitlich demokratische Grundordnung in unserem Bundesland stärken, sowie
  • Projekte, die Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abbauen helfen.

Die Förderung erfolgt grundsätzlich in den Bereichen:

  • Landesweite Fachnetzwerke,
  • Regionale Netzwerke,
  • Projekte zur Demokratieförderung,
  • Kleinprojekte und
  • Bildungsfahrten.

Besonders im Fokus stehen Projekte, die sich an lokalen Bedürfnissen orientieren und die lokal und regional vernetzt sind. Gefördert werden können beispielsweise Maßnahmen, die Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus abbauen helfen. Über die Richtlinie können bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Angaben gefördert werden

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).

Förderrichtlinie »Weltoffenes Sachsen«

Die geltende Fassung der Förderrichtlinie »Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz« können Sie über den folgenden Link abrufen.

Antragsformulare

Die Antragsformulare stehen Ihnen auf der Website der Antrags- und Bewilligungsstelle zum Download zur Verfügung. Bitte reichen Sie neben dem Antragsformular selbst auch alle geforderten Anlagen ein.

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